Impressum

Freizeitcenter Events und Marketing UG (haftungsbeschränkt)
Wolthuser Straße 78, 26725 Emden
04921-29999
r.teichfischer@freizeitcenter-emden.de

Amtsgericht Aurich HRB 207600
UST- ID: DE452319856

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1 Geltungsbereich
    Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen der Firma Freizeitcenter Events und Marketing UG bezüglich der Durchführung
    von Veranstaltungen und Vermietung von Equipment liegen diesen allgemeinen
    Geschäftsbedingungen zu Grunde. Zusätzliche und abweichende Bestimmungen
    bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dokumentenechte Faxschreiben
    werden anerkannt. Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser
    AGB’s aber auch einzelner Vertragspunkte berührt nicht die Rechtsgültigkeit dieses
    Vertrages, sondern zieht eine Ersetzung der Klauseln durch solche nach sich, die nach
    dem geltenden Recht und dem wirtschaftlichen Sinne des Vertrages am nächsten sind.
  • 2 Vertragsabschluss
    Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch beidseitige
    Unterzeichnung des Auftrages zustande. Im Falle von Vollkaufleuten kann dies auch
    durch schriftliche Bestätigung des Auftrages durch den Auftragnehmer erfolgen.
  • 3 Zahlungsbedingungen
    Sind keine anderen Vereinbarungen getroffen ist der vereinbarte Preis für die vom
    Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen spätestens am Veranstaltungstag vor
    Beginn des Events zu 100 % zu zahlen. Skontoabzüge werden generell nicht
    gewährleistet. Erfolgen die Zahlungen nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt, behält sich
    der Auftragnehmer das Recht vor, wegen einseitiger Nichterfüllung seitens des
    Auftraggebers vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu fordern. Die Höhe des
    Anspruchs wird im Einzelfall berechnet, beläuft sich aber mindestens auf die Summe
    des vereinbarten Honorars. Ferner ist der Auftragnehmer im Falle von Zahlungsverzug
    berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Basissatz
    des Diskontsatzüberleitungsgesetzes zu berechnen. Eine Aufrechnung ist nur zulässig
    mit rechtskräftig gestellten Forderungen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist nur in den
    Fällen zulässig, in denen die Honorarforderung auf demselben Recht beruht.
  • 4 Änderungsvorbehalt
    Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Vertragsleistungen in zumutbarer
    Weise für den Auftraggeber zu ändern (z.B. bei dem Ausfall von Künstlern und
    Moderatoren) soweit dadurch der Wert der Leistungen nicht zum Nachteil des
    Auftraggebers unzumutbar geändert wird. In der künstlerischen Gestaltung des
    Programms einer Veranstaltung ist der Auftragnehmer frei.
  • 5 Rücktritt des Auftragnehmers
    Neben dem bereits angeführten Recht auf Rücktritt wegen mangelnder Sicherstellung
    der Zahlungen (§ 3), ist der Auftragnehmer in folgenden Fällen zum Rücktritt
    berechtigt:
    – Mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers, so das eine erfolgreiche Umsetzung des
    Vertrages nicht möglich ist (siehe § 7)
    – Ausfall von Künstlern, Modulen oder Leistungen dritter Seite, ohne das in zumutbarer
    Weise gelingt, adäquaten Ersatz zu schaffen.
    Grundsätzlich hat der Auftraggeber im Falle eines berechtigten Rücktritts keinen
    Anspruch auf Schadenersatz. Dieser kann nur bei Fahrlässigkeit oder groben
    Verschulden des Auftragnehmers verlangt werden und beläuft sich auf die Höhe des
    vereinbarten Honorars. Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten eine
    Minderung des Schadenersatzes zu verlangen, soweit er den Nachweis führt, das kein
    oder nur ein geringerer Schaden als die verlangte Pauschale entstanden ist.
  • 6 Rücktritt des Auftraggebers
    Bis zum Tag der Veranstaltung kann der Auftraggeber des Vertrags zurücktreten. Die
    Erklärung bedarf der Schriftform. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet,
    Schadenersatz einschließlich des entgangenen Gewinns zu leisten. Der Auftragnehmer
    ist berechtigt, anstelle einer detaillierten Schadensberechnung eine pauschalierte
    Entschädigung zu fordern. Diese gestaltet sich wie folgt:
    • Stornierungen bis zu 2 Wochen vor dem gebuchten Termin: 0%
    • Stornierungen bis zu 7 Tage vor dem gebuchten Termin: 50%
    • Stornierungen kürzer als 7 Tage vor dem gebuchten Termin: 100%
    Für Einzelfälle bitten wir mit der Geschäftsleitung Kontakt aufzunehmen, damit eine individuelle Lösung gefunden werden kann.
    Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten eine Minderung des Schadenersatzes
    zu verlangen, soweit er den Nachweis führt, das kein oder nur ein geringerer Schaden
    als die verlangte Pauschale entstanden ist.
  • 7 Erfüllungsvoraussetzungen
    Wird ausdrücklich nichts anderes vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, die
    notwendigen Voraussetzungen zur Erfüllung des Vertragszweckes zu schaffen. Hierzu
    zählen insbesondere:
    – Genehmigungs- und Anmeldeverfahren sowie Gebühren (z.B. DSR, GEMA, oder
    Ordnungsamt)
    – Auflagenerfüllung (z.B. Sanitätsdienst, Gestellung von Hilfspersonen),
    Infrastrukturelle Gegebenheiten, wie Strom- und Wasseranschlüsse, ausreichende
    Größe des Erfüllungsortes sowie ungehinderter Zugang zu diesem Ort. Kostenfreie
    Parkflächen für die Transport- & Teamfahrzeuge (Lkw, Transporter, Pkw) in
    unmittelbarer Nähe zum Erfüllungsort. Gewährleistung der technischen
    Vorbedingungen (Mindestmaße, Transport- und Aufbaubedingungen), laut
    besonderem Merkblatt zum jeweiligen Modul (Basic Info), welches bis
    Vertragsabschluss dem Auftraggeber ausgehändigt wird. Bei eintretender
    Dunkelheit ist für ausreichende Beleuchtung zu sorgen.
    – Sicherheit der ausführenden Personen und angemessene Verpflegung. Sicherheit
    des zur Ausführung notwendigen Equipments (z.B. gegen Diebstahl oder
    Vandalismus).
    – Die Benutzung der Module durch die Besucher erfolgt auf eigene Gefahr. Bei
    technisch bedingten Unfällen zahlt die Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers.
    Für Brand, Diebstahl- und Sachbeschädigung durch Besucher haftet der
    Auftraggeber. Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße
    Abwicklung der Veranstaltung trägt der Auftraggeber. Bei schuldhafter
    Vertragsverletzung des Auftraggebers ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, das
    angemietete Modul aufzubauen und die Veranstaltung durchzuführen,
    insbesondere wenn die technischen Bedingungen seitens des Auftraggebers nicht
    erfüllt sind. Bei Nicht- oder unvollständiger Erfüllung dieser Pflichten behält sich der
    Auftragnehmer das Recht auf Vertragsrücktritt und Schadenersatzforderung nach
    Maßgabe des
    § 6 vor. Bei Nichtanwesenheit von vom Auftraggeber zu stellenden Hilfspersonen
    wird je Hilfsperson ein Mietzuschlag von € 100,– vereinbart.
  • 8 Geistiges Eigentum
    Konzeptionen, Programmvorschläge oder auch nur Auszüge aus diesen sind und
    bleiben geistiges Eigentum von Freizeitcenter Events und Marketing UG. Sie bedürfen in keiner Art ohne eine
    schriftliche Genehmigung vervielfältigt, weitergereicht oder zu Zwecken des
    Wettbewerbs verwendet werden. Fotos, Entwürfe, und Prospekte unterliegen dem
    Urheberschutz. Die Nutzung ist ebenfalls nur nach schriftlicher Vereinbarung
    und Zahlung eines Honorars gestattet. Zuwiderhandlungen ziehen
    Schadenersatzforderungen nach sich.
  • 9 Provisionsvereinbarung
    Ein Provisionsanspruch setzt eine vorherige schriftliche Vereinbarung voraus.
  • 10 Sicherheitsbestimmung
    Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt und verpflichtet, die Erfüllung des
    Vertrages zu unterbrechen, sobald sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass eine
    Gefährdung in jeglicher Form für die Beteiligten oder Dritte entstehen könnte.
  • 11 Teambekleidung
    Falls nicht anders vereinbart, treten die Erfüllungs- und Verrichtungshilfen in
    Teambekleidung auf.
  • 12 Haftung und Gewährleistung
    Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer pünktlichen und reibungslosen
    Vertragserfüllung, soweit die notwendigen Voraussetzungen vom Auftraggeber
    geschaffen wurden (§ 7). Der Auftraggeber hat eine Haftpflichtversicherung
    abzuschließen, die ggf. Schäden aus Veranstaltungen übernimmt.
    Haftungsansprüche gegen den Auftragnehmer – auch gegen Erfüllungs- und
    Entrichtungshilfen – sind jedoch ausgeschlossen, solange nicht vorsätzlich oder grob
    fahrlässig gehandelt wurde. Wird die Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt
    beeinflusst oder unmöglich, werden Minderungs- oder Schadenersatzansprüche
    ausgeschlossen. Eine Haftung des Auftragnehmers entfällt, wenn der Misserfolg der
    Leistung auf fehlende Unterstützung (§ 7) des Auftraggebers zurückzuführen ist.
    Eine Gewährleistung für den Erfolg und/ oder das Gefallen von Veranstaltungen
    wird nicht übernommen. Bei Außenveranstaltungen trägt das Wetterrisiko der
    Auftraggeber. Dem Auftraggeber verbleibt das Recht auf Nachbesserung die er
    während der Veranstaltung unter genauer Nennung der Mängel beim
    Auftragnehmer anzeigen muss. Für die Abhilfe steht dem Auftragnehmer eine
    angemessene Zeit zur Verfügung. Unterlässt der Auftraggeber diese Rüge
    schuldhaft, sind spätere Ersatzansprüche ausgeschlossen. Erbringt der
    Auftragnehmer die Leistung verspätet oder gar nicht aus Gründen, die in einer
    Sphäre liegen, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und bei Vorsatz bzw.
    grober Fahrlässigkeit Schadenersatz verlangen – soweit keine anderen
    Vereinbarungen getroffen sind.
  • 13 Gerichtstandklausel
    Bei Vollkaufleuten und Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
    haben oder diesen nach Abschluss des Vertrages ins Ausland verlegt haben, sowie
    für Passivprozesse, gilt der Gerichtsstand Aurich für sämtliche
    Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien
    unterliegen deutschem Recht. Ist der Vertrag in eine Fremdsprache übersetzt
    worden, so ist bei Streitigkeiten ausschließlich der deutsche Vertragstext
    maßgebend.

Konzeption und Realisierung:

Hafenbude WerbeagenturHafenbude Werbeagentur

www.hafenbude.de
info@hafenbude.de

Datenschutz-Übersicht

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